Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

CS: Geld für Geschädigte

In der Sache bleibt die Credit Suisse hart. Im Fall der kapitalgeschützten Produkte, die von der zusammengebrochenen Bank Lehman Brothers herausgegeben und von der CS ihren Kunden verkauft worden ist, lehnt sie nach wie vor jede Haftung ab. Einem Teil der betroffenen Kunden – nicht allen – will die Bank entgegenkommen.

Wie die CS gestern dem «Tages-Anzeiger» bestätigte, hat sie folgende zwei Bedingungen für eine allfällige Abfindung definiert:

Wer bei der Credit Suisse ein Vermögen von mehr als 500'000 Franken hat, geht leer aus. Nur Kunden mit Vermögenswerten unter dieser Limite können mit einem Entgegenkommen der Bank rechnen.

Nur jene können mit einer Entschädigung rechnen, die mehr als 50 Prozent ihres bei der CS liegenden Vermögens in einem kapitalgeschützten Lehman-Produkt investiert haben.

Hat beispielsweise Peter Frust bei der Credit Suisse ein Vermögen von 200'000 Franken und davon 120'000 Franken in einem kapitalgeschützten Lehman-Produkt, zählt er zu den Glücklichen. Sind von seinem Vermögen nur 80'000 Franken in einem Lehman-Produkt, hat er Pech gehabt.

Niemand wird voll entschädigt

So oder so können die betroffenen CS-Kunden aber nicht mit einer vollen Entschädigung rechnen. Wer die genannten zwei Bedingungen erfüllt, wird erst noch unter die Lupe genommen. Die Bank will nämlich jeden Fall, der ihrem Raster entspricht, einzeln anschauen. Laut Hanspeter Kurzmeyer, Leiter des Privatkundengeschäfts in der Schweiz, will man «ein Zeichen setzen zugunsten der kleineren Kunden, die vielleicht massiver betroffen sind als andere» (siehe Interview). Je nach Fall will die CS «50 Prozent und mehr» der erworbenen Lehman-Produkte zurückkaufen. Jeder Kunde, der die Bedingungen erfüllt, kann also davon ausgehen, dass ihm mindesten die Hälfte seines Investments zurückerstattet wird.

Die Bank verspricht, kurzfristig Lösungen auszuarbeiten. Nach Kurzmeyer bedeutet das, dass man «in den nächsten zwei bis vier Wochen» die Angebote mit den Kunden besprechen will.

Die Lösung, welche die CS präsentiert, schafft zwei Klassen von Kunden: halb glückliche und unglückliche. Jene, die teilweise entschädigt werden, und die andern, die leer ausgehen. Wie sich die Gruppen zahlenmässig aufteilen, will die Bank nicht verraten. Die Zahl der total Betroffenen behält sie ebenso geheim wie die Kosten, die ihr mit diesem Angebot erwachsen.

Die CS fürchtet den Präzedenzfall

So oder so wird es Härtefälle geben, die durch den Raster fallen. Dem «Tages-Anzeiger» liegt das Beispiel eines Mannes vor, der rund die Hälfte seiner Rente in ein kapitalgeschütztes Lehman-Produkt gesteckt hat – rund 700'000 Franken. Dieses Geld droht er zu verlieren. Da sein Gesamtvermögen bei der CS die Limite von einer halben Million übersteigt, fällt er aus dem Kulanzraster.

Die Credit Suisse signalisiert mit ihrem Angebot ein gewisses Entgegenkommen. Sie hält aber fest, dass sie keine Rechtspflicht anerkennt. Sie bestreitet nach wie vor jede Haftung. Das tut sie aus rechtlichen Überlegungen. Mehr als die Entschädigung der Lehman-Opfer fürchtet sie den Präzedenzfall. Würde sie in diesem Fall eine Mitverantwortung zugeben, liefe sie Gefahr, auch in andern, ähnlich gelagerten Fällen zahlungspflichtig zu werden.