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Anwaltliche Vertretung der Anleger-Selbsthilfe

Wir haben das Advokaturbüro Fischer & Partner für unsere Sache gewinnen können. Daniel Fischer ist ein gut vernetzter, in Streitfällen mit Banken äusserst versierter und erfolgreicher Anwalt. Dies ist für uns wichtig – nur so können wir der Credit Suisse auf Augenhöhe gegenüber treten.

Advokaturbüro Fischer & Partner
Stichwort «Anleger-Selbsthilfe»
Wernerstrasse 7
8038 Zürich

Tel.+41 (0)44 482 70 20
Fax.+41 (0)44 482 70 27

Falls eine Vertretung durch Fischer & Partner für sich in Erwägung ziehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich telefonisch bei Fischer & Partner, erwähnen Sie, dass Sie zur Anleger-Selbsthilfe gehören, erläutern Sie kurz Ihren Fall und informieren Sie sich nach den für Sie geltenden Konditionen.

    Falls Sie zum Schluss kommen, dass Sie sich durch das Anwaltsbüro vertreten lassen, unternehmen Sie die folgenden Schritte:

    1. Füllen Sie die angefügte Vollmacht im Doppel aus. PDF  DOC

    2. Reichen Sie sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Kauf Ihrer Lehman-Papiere stehen, bei Fischer & Partner ein. Das sind insbesondere Kopien von Kaufbelegen, Factsheets, Depotauszüge etc. Wichtig: Schreiben Sie unbedingt ein kurzes Protokoll zum Ablauf des Beratungsgesprächs mit Ihrem CS-Berater und geben Sie Antwort auf jene Fragen, die Sie auch in unserem online-Fragebogen auf der Website finden.