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Wichtige Adressen und Links

Wenn Sie in den Jahren 2004 bis 2008 bei der Credit Suisse Lehman-Produkte gekauft und jetzt Ihr Geld verloren haben, gehen Sie folgendermassen vor:

Schritt 1 (wichtig):
Reichen Sie Ihre Unterlagen inklusive Schadensersatzforderung zuerst mit eingeschriebenem Brief beim Leiter Privatkunden der Credit Suisse ein. Schildern Sie unbedingt, wann und wie Sie von Ihrem Credit Suisse Kundenberater kontaktiert worden sind, wie das Beratungsgespräch genau verlief, zu welchem Zeitpunkt Sie das Kaufdokument unterzeichnet haben, ob Sie darauf hingewiesen wurden, dass nicht die Credit Suisse Herausgeberin und Garantiegeberin ist. Legen Sie Kopien Ihrer Belege (Kaufbelege, Depotauszüge etc.) bei und senden es an folgende Adresse:
Hanspeter Kurzmeyer
Leiter Privatkunden Schweiz
Credit Suisse
Filiale Zürich Paradeplatz
Postfach
8070 Zürich
Für einen Musterbrief klicken Sie bitte hier.
Für ein Muster einer Verkaufsgesprächsschilderung klicken Sie bitte hier.
Wichtig: Bitte bleiben Sie sachlich und schildern Sie Ihren Fall so detailliert und objektiv wie möglich. Vermeiden Sie Beschimpfungen oder Hasstriaden gegen die Credit Suisse oder Ihren CS-Berater. Zeigen Sie der Credit Suisse auf, warum Sie denken, dass Sie entschädigt werden müssen. Denken Sie daran, dass alles was Sie in diesem Brief schreiben in einem Prozessfall für oder gegen Sie eingesetzt werden kann. In Ihrem eigenen Interesse sollte der Brief Ihren Fall wahrheitsgetreu wiedergeben.
Schritt 2:
Wenn Sie eine Antwort von der Credit Suisse zu Ihrem Schreiben aus Schritt 1 erhalten haben und Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, melden Sie Ihren Fall dem Bankenombudsman. Dazu müssen Sie auf der Homepage des Bankenombudsmans das entsprechende Formular ausdrucken. Schicken Sie dieses in einem eingeschriebenen Brief, einer Kopie Ihres Schreibens an Herrn Kurzmeyer (siehe unter Schritt 1) und Kopien Ihrer Belege und dem Antwortschreiben der Credit Suisse an folgende Adresse:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach 1818
8021 Zürich
Schritt 3 (optional):
Melden Sie Ihren Fall der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Unterlagen etc. wie unter Schritt 2. Die FINMA ist die Aufsichtsbehörde des Bundes. Bitte bedenken Sie, dass die FINMA keinerlei Auftrag hat, sich für einzelne Bankkunden zu verwenden und tätig zu werden.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Herr Daniel Sigrist
Leiter Grossbanken
Schwanengasse 2 (Ab 01.07.2009: Einsteinstrasse 2)
3003 Bern

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Schritt 4 (wichtig):
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Rechtsstreitigkeiten in Banksachen abdeckt, melden Sie dieser Ihren Fall (Unterlagen wie unter Schritt 2).
Schritt 5 (optional):
Melden Sie uns Ihren Fall, indem Sie den Fragebogen auf der Meldestelle ausfüllen oder sich mit dem Kontaktformular bei uns melden.

Den Zugang zur geschlossenen Informationsplattform und damit die Möglichkeit zum Austausch mit den anderen CS-Opfern erhalten Sie nach zwei bis drei Tagen.

Indem Sie uns Ihren Fall melden, verpflichten Sie sich zu nichts. Insbesondere entstehen Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Kosten.

Für den Fall, dass die Selbsthilfegruppe www.anleger-selbsthilfe.ch entscheidet einen Anwalt einzuschalten, wird jedes Opfer angefragt, ob es sich der Klage anschliessen will.