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Fakten - was bisher geschah

Fragwürdiges Vorgehen der Credit Suisse
Fakten zum Verkauf der Lehman-Papiere
Fakten zu den Depotauszügen
Fakten zur Haltung der Credit Suisse
Einschwenken, um Untersuchungen zu verhindern?


Fragwürdiges Vorgehen der Credit Suisse

Offenbar nimmt die Credit Suisse mit einzelnen Geschädigten, die Lehman-Papier besitzen, nun telefonisch Kontakt auf und unterbreitet Angebote für Entschädigungszahlungen.

Höchst fragwürdig ist dabei der Stil der Credit Suisse: Die Geschädigten erhalten ein telefonisches Angebot von einer ihnen unbekannten Personen im Rahmen von 55 %. Die Geschädigten müssen sich innerhalb von zwei Tagen entscheiden, ob sie das Angebot der Credit Suisse annehmen wollen oder nicht. Rückfragen sind nicht möglich: Die CS-Leute hinterlassen weder Name noch Telefonnummer, sondern melden sich am vereinbarten Tag erneut telefonisch. Erst wenn die Geschädigten mündlich ihr Einverständnis abgegeben haben, werden sie zu einem Gesprächstermin auf die Bank eingeladen. Dort haben die Geschädigten dann eine Vereinbarung zu unterzeichnen.

Falls Sie einen entsprechenden Anruf der Credit Suisse erhalten, empfehlen wir Ihnen sich im Zweifelsfall mit einem kompetenten Anwalt ihrer Wahl in Verbindung zu setzen. Es ist durchaus möglich, dass Sie aufgrund des juristischen Sachverhaltes auf eine wesentlich höhere Entschädigung Anspruch haben.


Fakten zum Verkauf der Lehman-Papiere

Verschiedene CS-Berater haben ihre mittelständischen Kundinnen und Kunden kontaktiert und ihnen am Telefon oder bei einem Treffen offensiv den Kauf von Lehman Papieren empfohlen. Als Argument für den Kauf der Papiere wurde der 100 %-ige Kapitalschutz besonders hervorgehoben. Teilweise wurde den Kunden sogar zum Verkauf bestehender, konservativer Anlagen geraten – die Lehman-Papiere seien sicher, hätten aber im Gegensatz zu den bestehenden Anlageformen Aussicht auf eine etwas bessere Verzinsung.

In einzelnen Fällen (?) drängte der Berater auf die sofortige Unterzeichnung der Kaufdokumente – für die Lektüre des sogenannten Factsheets blieb somit keine Zeit.

Dass nicht die Credit Suisse, sondern die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers für die Anlagen den 100 %-igen Kapitalschutz gewährleistet, wurde in den Beratungsgesprächen vielfach nicht erwähnt. Im Factsheet der Credit Suisse zu den Lehman Papieren ist dieser Hinweis nur im Kleingedruckten zu finden – ein Fehler, den der CS-Mann Hanspeter Kurzmeyer (Leiter Privatkunden Schweiz) gegenüber den Medien sogar eingestanden hat.

Einzelne Kunden haben auf Anraten ihrer CS-Berater bis zur Hälfte, in Einzelfällen sogar 100 Prozent ihres Vermögens in Lehman-Papiere angelegt.

Die persönliche Lebenssituation der Kunden (z.B. Einelternfamilien mit Kindern etc.) wurde von den CS-Beratern bei ihrer Anlageempfehlung nur ungenügend bzw. gar nicht berücksichtigt.

Auch Anlageberater unterliegen der Sorgfaltspflicht. Als Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht eines Anlageberaters können gelten:

  • Ungenügendes Aufklären über die Natur und das Risiko der Anlage und den Garanten
  • unzureichende, für Laien schwer verständliche Dokumentationen
  • Kunden zu empfehlen, zu grosse Vermögensanteile in eine einzelne Anlageform zu investieren
  • Nichtberücksichtigen der persönlichen Situation der Kunden

Fakten zu den Depotauszügen

Die Lehman Opportunity Notes wurden z.B. in den Depotauszügen der Credit Suisse jeweils unter «Obligationen und ähnliche Papiere» aufgeführt. Dies bestärkte die Anlegerinnen und Anleger darin, ein sicheres Wertpapier zu besitzen.


Fakten zur Haltung der Credit Suisse

Die Credit Suisse lehnt nach der Insolvenzmeldung von Lehman am 15. September 2008 jede Haftung für die von ihr verkauften Lehman Produkte ab. Sie beruft sich darauf, dass sie nach dem Text in der Produkteinformation – im Kleingedruckten - klar nicht die Emittentin und damit auch nicht Garantin für die Lehman Produkte sei.

Ein Hinweis auf dieses Emitentenrisiko fehlt in den meisten Fällen in der grossgedruckten Zusammenstellung von Risiken und Vorteilen und ist auch im Kleingedruckten nur in seltenen Fällen explizit erwähnt.

Auf Druck der Öffentlichkeit räumt die Credit Suisse gegen Ende September ein, dass sie die Fälle einzeln überprüfen werde und – ohne Anerkennung einer Haftung – einem Teil der Geschädigten einen Teil des Schadens zurückerstatten werde. In den Genuss einer Teilrückerstattung soll kommen, wer weniger als sFr. 500'000.- Vermögen bei der Credit Suisse aufbewahrt und gleichzeitig per 31. August 2008 mehr als 50 % seines Vermögens in Lehman Papieren investiert hatte. Dies die Aussagen des CS-Mannes Hanspeter Kurzmeyer gegenüber den Medien. Die Credit Suisse will die entsprechenden Vereinbarungen den jeweiligen Kunden innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen, d.h. bis Ende Oktober 2008 unterbreiten.


Einschwenken, um Untersuchungen zu verhindern?

Die Credit Suisse weigert sich von Anfang an, Angaben zur Anzahl ihrer geschädigten Kunden und zur Verlustsumme zu machen. Damit soll wohl verhindert werden, dass das ganze Ausmass der vernichteten Kundengelder öffentlich wird. Das plötzliche Einschwenken auf individuell geregelte Schadenersatzzahlungen nach dem anfänglich harten Kurs ist wohl vor dem Hintergrund der Begrenzung von Reputationsschäden zu sehen.

Insbesondere aber entsteht der Eindruck, dass die Credit Suisse um jeden Preis verhindern will, dass die juristisch wichtigen Fragen (ob es beim Verkauf der Lehman Papiere zu systematischen Sorgfaltspflichtverletzung seitens der CS-Berater gekommen ist) überhaupt öffentlich gestellt werden. Die Haftung der Credit Suisse gegenüber ihren Kunden ist aber aufs engste die Klärung dieser Frage gekoppelt.

Es ist anzunehmen, dass die Credit Suisse mit den besonders brisanten Fällen (jenen mit einer klaren Sorgfaltspflichtverletzung) versuchen wird, individuelle Vereinbarungen und Schweigeklauseln auszuhandeln. Auf diese Weise stellt sie sicher, dass der Bankenombudsman in exakt den heiklen Fällen nicht mehr bei ihr vorstellig wird und sie auch von keinem Anwalt mehr belangt werden kann bzw. damit wäre das für die Bank grösste Risiko – der Verlust ihrer Vertrauenswürdigkeit gegenüber ihren privaten und institutionellen Kunden im In- und Ausland - erfolgreich gebannt.