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Risiken und Nebenwirkungen von Bankgeschäften - Tipps für Anlegerinnen und Anleger

Wozu Tipps für Anlegerinnen und Anleger?

Das Lehman-Debakel bei der Credit Suisse zeigt es: Für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger ist es nahezu unmöglich, gegen ein Grossbank einen Gerichtsprozess wegen falscher Beratung bzw. fehlender Risikoaufklärung zu gewinnen. Denn auch in diesem Fall gilt: Im Zweifel für den Angeklagten – auch wenn wie bei der Credit Suisse tausende Geschädigte das gleiche sagen – nämlich, dass die Bank ihnen zugesichert hat, dass sie am Schluss der Laufzeit das eingesetzte Kapital in jedem Fall wieder zurück bekommen. Und auch wenn die sogenannten Fact- oder Termsheets genau dieses Sicherheitsargument bestätigen, behaupten die Rechtsvertreter der Credit Suisse, dass die Kunden über die tatsächlichen Risiken von ihrem Berater aufgeklärt wurden. Damit steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Vor dem Beratungs-(Verkaufs-)gespräch - was Sie wissen müssen

Die Beweislast für eine allfällige Fehlberatung bzw. die fehlende oder mangelhafte Risikoaufklärung durch die Bank liegt vollumfänglich bei Ihnen. Sie müssen z.B. nachweisen können, dass die Bank Sie genötigt hat, das Kaufsdokument sofort und ohne ausreichende Bedenkzeit zu unterschreiben. Da die Beratung mündlich stattfindet, sind Sie dazu aber nicht in der Lage, selbst dann nicht, wenn über das Verkaufsgespräch ein sogenanntes Protokoll geführt und unterzeichnet wird. Wie der Fall Lehman bei der Credit Suisse gezeigt hat, rückt die Bank mit für sie negativen Gesprächsprotokollen auch auf schriftliche Anfragen nicht heraus – auch wenn sie dazu laut eidgenössischem Datenschutzbeauftragten verpflichtet wäre.

Zudem: Wenn Ihnen wichtige Informationen zum Risiko einer Anlage – wie im Fall Lehman oder Kaupthing bei der Credit Suisse vorenthalten werden, werden Sie als wenig erfahrener Anleger kaum in der Lage sein, dies zu merken. Deshalb: Sorgen Sie vor und halten Sie Ihre eigenen Beweismittel in der Hand!

Für Beweismittel sorgen

  1. Beschaffen Sie sich ein Aufnahmegerät (Tonbandgerät, Dictaphone, Mobilephone mit Aufnahmefunktion) und nehmen Sie dieses ins Verkaufsgespräch mit.
  2. Legen Sie das Tonbandgerät offen vor sich auf den Tisch. (Heimlich gemachte Gesprächsaufzeichnungen sind ungesetzlich und nützen Ihnen im Schadensfall vor Gericht nichts.)
  3. Informieren Sie Ihren Berater, dass Sie das Gespräch aufzeichnen wollen. Das es sich dabei nicht um ein Misstrauensvotum handelt – auch die Bank zeichnet Telefongespräche auf.
  4. Fragen Sie Ihren Berater, ob er mit der Aufnahme des Gesprächs einverstanden ist. Falls ja:
    • Schalten Sie das Aufnahmegerät ein und sprechen Sie Ort, Datum und die Namen und Vornamen der Anwesenden auf.
    • Fragen Sie Ihren Berater nochmals, ob er mit der Aufnahme des Gesprächs einverstanden ist. (Es ist zwingend, dass diese Aussage in der Aufnahme enthalten ist. Ansonsten wird Ihnen die Gegenpartei vor Gericht vorwerfen, Sie hätten die Aufnahme heimlich gemacht, was verboten ist.)
Nach Abschluss des Verkaufsgesprächs digitalisieren Sie die Aufnahme, indem Sie die Aufnahme auf eine CD brennen. Schreiben Sie die CD an und bewahren Sie sie an einem brandsicheren Ort (Banksafe) auf.

Falls Sie selbst nicht in der Lage sind, die Aufnahme zu digitalisieren, bietet die Anleger-Selbsthilfe diesen Dienst gegen eine Gebühr von CHF 30.- an. Ihre Daten werden dann für Dritte uneinsehbar während eines Jahres auf dem Server gespeichert. Nach Ablauf eines Jahres wird für jedes weitere Jahr eine Gebühr von CHF 10.- fällig.

Falls das Verkaufsgespräch am Telefon stattfindet, schalten Sie die Lautsprecherfunktion Ihres Telefons ein und gehen Sie nach den Punkten 3 und 4 vor.

Wichtig: Falls Ihr Berater mit der Aufnahme NICHT einverstanden ist, brechen Sie das Verkaufsgespräch ab. Erklären Sie Ihrem Berater höflich, dass er sich bitte von seinen Vorgesetzten für das nächste Gespräch die Bewilligung für die Tonbandaufnahmen einholen soll, ansonsten werden Sie die Bank wechseln.

Und noch etwas: Seien Sie nicht überrascht, wenn Ihr Verkaufsberater beleidigt reagiert, auf die Tränendrüse drückt, Sie fragt, ob Sie denn gar kein Vertrauen zu ihm hätten etc. Bleiben Sie hart, lassen Sie sich nicht überschwatzen, auf die Aufnahme zu verzichten: Als Lehman- oder Kaupthing-Geschädigter wissen Sie, dass ein Bankgeschäft Sie bis zu 30 % bis 100 % Ihres investierten Geldes kosten kann. Soweit zu den Risiken und Nebenwirkungen von Bankgeschäften.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
www.anleger-selbsthilfe.ch
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Anleger-Selbsthilfe
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