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Willkommen auf der Homepage der geschädigten Credit Suisse Anlegerinnen und Anleger mit Lehman-Papieren

Sind auch Sie von Ihrem CS-Anlageberater kontaktiert worden und haben ihm vertraut, als er Ihnen den Kauf von sicheren Lehman Produkten mit 100 %-igem Kapitalschutz empfahl? Haben Sie mit den Lehman-Papieren grosse Teile Ihres Ersparten verloren?

Die Anleger-Selbsthilfe verfolgt die Interessen ihrer Mitglieder, d.h. Rückzahlung des investierten Kapitals durch die Credit Suisse und die CS-Töchter. Die Anleger-Selbsthilfe beantwortet in diesem Zusammenhang journalistische Anfragen und liefert den Medienschaffenden relevante Hintergrundsinformationen. Als Organisation selbst verzichtet die Anleger-Selbsthilfe auf mediale Auftritte: Diesbezügliche Anfragen sind direkt an die anwaltliche Vertretung zu richten. Anfragen auf mediale Auftritte einzelner oder mehrerer Mitglieder bzw Geschädigte, bitten wir Sie über das Kontaktformular einzureichen. Ihren Fall können Sie uns über das Formular auf der Meldestelle bekanntgeben.


Schweigen mit System

Was macht die Credit Suisse, die Ihnen diese Anlage empfohlen hat? Sie weist jede Haftung weit von sich – die Credit Suisse sei nicht Garantin für den Kapitalschutz. Darüber hinaus hüllt sich die Bank in Schweigen: Die Credit Suisse macht keine Angaben zur Zahl der geschädigten Kunden. Und sie schweigt konsequent zur Gesamtsumme der Verluste, die ihren Kunden durch die Insolvenz von Lehman entstanden ist. Mit einzelnen Kunden will die Credit Suisse – ohne Anerkennung einer Haftung - innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen eine individuelle Regelung für einen teilweisen Schadenersatz treffen. Und diese im Gegenzug wohl mit einer speziellen Klausel zum Schweigen verpflichten.

All dies deutet darauf hin, dass die Credit Suisse um jeden Preis verhindern will, dass im Zusammenhang mit ihren Verkaufspraktiken die rechtlich entscheidenden Fragen gestellt werden: Hat die Credit Suisse bei den Verkaufsgesprächen systematisch für den Kaufentscheid wichtige Informationen verschwiegen? Hat die Credit Suisse ihre Sorgfalts- und Informationspflichten gegenüber ihren Kunden nicht nur in Einzelfällen, sondern konsequent und mit System verletzt?

Mittlerweile bietet die Credit Suisse hinter den Kulissen ausgewählten Geschädigten Entschädigungen von 55 % bis 65 % an. Hanspeter Kurzmeyer, Leiter Privatkunden Schweiz, hatte in den Medien vor knapp zwei Wochen noch ganz andere Entschädigungsmodalitäten kommuniziert. Stempelt das Credit Suisse Management den Leiter Privatkunden Schweiz so indirekt zum Lügner?

Pikantes Detail bei den oben erwähnten Entschädigungsangeboten: Die Kunden werden telefonisch kontaktiert, die Entschädigungsofferte mündlich gemacht, eine Möglichkeit für Rückfragen gibt es nicht. Die Kunden erhalten eine Frist gesetzt und müssen ohne die genauen Bedingungen zu kennen zusagen. Falls sie das Angebot annehmen, werden sie eingeladen und müssen die Vereinbarung sofort unterzeichen.

Für die Rechtslage und damit die Entschädigungshöhe, die wir erkämpfen können, wird u.a. entscheidend sein, ob die Lehman-Papiere den CS-Kunden auf Anweisung des Managements verkauft worden sind. Das CS-Management verneint dies strikt. Für die CS-Berater an der Front bedeutet dies, dass sie bis zum offiziellen Gegenbeweis als Verantwortliche den Kopf sowohl gegenüber den Kunden als auch intern hinhalten müssen. Zweifellos keine angenehme Situation, besonders für jene Berater, die zu ihren Kunden eine jahrzehntelange Vertrauensbeziehung gepflegt haben.


«Wenn es das Management angeht, wird immer transparent kommuniziert. Jetzt lässt die Credit Suisse die eigenen Kundenbetreuer als 'Versager' und einfache 'Produktverkäufer' denn als Berater dastehen»

Zitat eines frustrierten CS-Beraters


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